Energieausweis

NEU! nach GEG erstellt! - Für Vermietung und Verkauf gut gerüstet

GEG trat am 1.11.2020 in Kraft – Gebäudeenergiegesetz ersetzt EnEV, EEWärmeG und EnEG.

Sie haben vor, Ihre Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen? Eigentümer von Wohngebäuden müssen hierzu den Energieverbrauch Ihres Gebäudes in einem Energieausweis nachweisen. Diese Vorgabe ist ab dem 01.11.2020 in dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Neben einigen erweiterten Angaben werden ab sofort zur Erstellung Bilder des Hauses sowie der Heizanlage benötigt. Ohne diese kann keine Erstellung mehr erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu die genauen Vorgaben in den jeweiligen Formularen.

Sobald der Energieausweis erstellt ist, wird er beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert.

Bekommen Sie einen Überblick über den Energiebedarf Ihres Gebäudes.
Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen für Vermietung oder Verkauf Ihres Gebäudes.
Erhalten Sie Ihren Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ganz bequem per Post zu Ihnen nach Hause.

Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis – welcher ist der Richtige?

Bei den Energieausweisen unterscheidet man zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Bei einem Verbrauchsausweis handelt es sich um die einfachere Variante, die allerdings nicht für alle Gebäude zulässig ist. Folgende Voraussetzungen müssen für einen Verbrauchsausweis erfüllt sein:

  • Der Bauantrag Ihres Gebäudes wurde nach dem 01.11.1977 gestellt oder erfüllt bereits die Vorgaben der 1. Wärmeverordnung von 1977.
  • Ihre Immobilie hat mehr als fünf Wohnungen.

Für die Ausstellung des Energieverbrauchsausweises wird der Primärenergiebedarf der letzten drei zusammenhängenden Verbrauchszeiträume zur Berechnung herangezogen. Ohne diese Angabe kann der Ausweis nicht ausgestellt werden.

Den Energieverbrauchsausweis bieten wir Ihnen für 79,- € an.

Der Energiebedarfsausweis sollte eigentlich Bestandsausweis heißen, weil hier der Gebäudebestand zur Erstellung des Ausweises herangezogen wird. So müssen Sie z.B. Angaben zum Mauerwerk, Dachaufbau und zur Dämmung machen.

Der Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn folgende Punkte auf Ihr Gebäude zutreffen:

  • Der Bauantrag wurde vor dem 01.11.1977 gestellt.
  • Das Gebäude hat weniger als fünf Wohnungen.
  • Bei Ihrem Gebäude handelt es sich um einen Neubau, unabhängig davon, wie viele Wohneinheiten vorhanden sind.

Den Energiebedarfsausweis bieten wir Ihnen für 129,- € an.

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