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Gesetzliche Änderungen in der Energiebelieferung

Die Bundesnetzagentur verpflichtet alle Versorgungsunternehmen, bis zum 6. Juni 2025 gesetzliche Änderungen in der Energiebelieferung für Kunden umzusetzen. Die Stadtwerke Bretten GmbH als Netzbetreiber und Lieferant kommen dieser Verpflichtung nach und informieren ihre Kunden über die Neuerungen.

Wichtige Änderungen:

  1. Schneller Lieferantenwechsel STROM:

Ein Wechsel des Stromanbieters wird innerhalb von 24 Stunden (LFW24) an jedem Werktag möglich sein, sofern keine vertraglichen Kündigungsfristen entgegenstehen.

  1. Keine Änderung beim Lieferantenwechsel GAS:

Die Regelungen für den Wechsel des Gasanbieters bleiben unverändert.

  1. Neue Regelungen für An- und Abmeldungen:

An- und Abmeldungen für Energie- und Wasserversorgung sind nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich.

Rückwirkende Ein- und Auszüge sind nicht mehr zulässig, da sonst die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten werden können.

Wichtige Hinweise für Kunden:

Melden Sie Ihren Ein- oder Umzug rechtzeitig vor dem geplanten Termin an. Ein geeigneter Nachweis wie ein Übergabeprotokoll oder Mietvertrag ist erforderlich. Übermitteln Sie innerhalb einer Woche nach Ein- oder Auszug die Zählerstände sowie das unterzeichnete Übergabeprotokoll an die Stadtwerke Bretten.

Nutzen Sie unseren Umzugsservice im Kundenportal oder senden Sie eine Nachricht an:
kommunikation-netz@stadtwerke-bretten.de.

Gern beraten wir Sie auch persönlich in unserem Kundenzentrum.

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Mit unserer Marke KraichgauEnergie sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Strom und Gas Versorgung für Ihr Zuhause in Bretten und der Region Kraichgau.

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Haben Sie eine Frage zu Ihrer Strom und Gas Rechnung oder zu unseren Tarifen? Ziehen Sie um und möchten Ihren Stromvertrag mitnehmen oder uns Ihren Zählerstand mitteilen? Benötigen Sie Unterstützung bei der Abschlagsänderung? Chatbot Claudia steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung und hilft Ihnen gerne weiter.

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