Mein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

als Leitfaden im Sanierungs-Dschungel

Der individuelle Sanierungsfahrplan im Rahmen einer BAFA Vor-Ort-Beratung ist der erste Schritt zum KfW-Effizienzhaus. Damit sagen Sie den hohen Heizkosten ade.

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein standardisiertes Beratungsinstrument, welches die Sanierungspotentiale übersichtlich und anschaulich darstellen soll. Durch die Einführung des standardisierten individuellen Sanierungsfahrplans sollen breitenwirksame und verlässliche Qualitätsstandards im Markt etabliert werden. Wir bieten Ihnen diesen ISFP zu günstigen Konditionen.

Erst analysieren, dann sanieren!

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Phase 1

Erhebung des Ist-Zustandes
Zuallererst ermittelt der Energieberater den energietechnischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes und der zugehörigen Heizungsanlage. So kann er die Energiebilanz Ihres Gebäudes genau erfassen und einen individuell auf Sie abgestimmten Energieberatungsbericht erstellen.
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Phase 2

Der Sanierungsfahrplan (iSFP)
Nach der Analyse des Ist-Zustandes Ihrer Immobilie fertigt der Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan, der den Vorgaben der Förderrichtlinie entspricht. Dieser enthält die Ergebnisse, wie Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren können.
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Phase 3

Das Abschlussgespräch
Nach der Erfassung der energetischen Daten Ihres Gebäudes folgt ein Abschlussgespräch. In diesem bespricht der Energieberater seine Ergebnisse mit Ihnen. Ihre Gelegenheit, dem Energieberater spezifische Fragen zu stellen! Sie erhalten im Vorfeld des Gespräches den Bericht, sodass Sie sich auf das Gespräch vorbereiten können.
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Phase 4

Die Sanierung
Nun wissen Sie, wie Sie Ihr Gebäude bestmöglich sanieren können. Diese Sanierung können Sie entweder in einem Zug oder in mehreren Schritten vornehmen. Für welche dieser Optionen Sie sich auch entscheiden, eine Sanierung bedeutet die energetische Erreichung eines Neubaustandards Ihrer Immobilie.

Ihr Ansprechpartner

Rüdiger Baumgärtner
r.baumgaertner@stadtwerke-bretten.de
T: 07252 913-114
F: 07252 913-170

Kundenservice
info@stadtwerke-bretten.de
T: 07252 913-133
Pforzheimer Straße 80-84
75015 Bretten
Mo – Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mo – Do: 14:00 bis 16:00 Uhr

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Nützliche Links

Hohe staatliche Förderung!

Bisher beinhaltete die Förderung für eine Energieberatung und Erstellung eines individuellen Sanierungs­fahrplans eine maximale Zuwendung von 60% des förderfähigen Honorars für die Vor-Ort-Beratung. Eine Neufassung der Richtlinie ermöglicht jetzt eine Förderhöhe von 80% ab dem Februar 2020.

Unser nachfolgendes Angebot für die Erstellung des iSFP richtet sich nicht nur an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser, sondern auch an Mehrfamilienhäuser-Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften.

1-2 Wohnungen 3-10 Wohnungen 11-20 Wohnungen
Beratungskosten 1.495,– € Beratungskosten 1.995,– € Beratungskosten 2.495,– €
80 % Förderung 1.196,– € 80 % Förderung 1.596,– € 80 % Förderung 1.700,– €
Ihr Eigenanteil 299,– € Ihr Eigenanteil 399,– € Ihr Eigenanteil 795,– €

EWärmeG in Baden-Württemberg erfüllen - iSFP als günstige 5% (Teil)Lösung

In Baden-Württemberg gilt bereits das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Es betrifft alle Eigentümer von Bestandsgebäuden mit einer Wohnfläche von mehr als 50 qm, die ihre Heizungsanlage austauschen oder modernisieren. Dieses EWärmeG BW gibt seit dem 1. Juli 2015 vor, dass bei Erneuerung der Heizungsanlage 15% der Wärme aus Erneuerbare Energien erzeugt oder Ersatzmaßnahmen ergriffen werden müssen.

Im EWärmeG gilt die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes bei Wohngebäuden als Teilerfüllungsoptionen in Höhe von 5%. Der Sanierungsfahrplan ist ideal kombinierbar mit fast allen Erfüllungsoptionen, wie z.B. mit 10% Biogas unseres GasNatur-Tarifs. Damit sind die Vorschriften des Wärmegesetzes in Baden-Württemberg dann erfüllt. Der Sanierungsfahrplan zusammen mit einer Biogaslieferung gilt als sozialverträgliche Lösung im EWärmeG.

Sie haben weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Sanierungsfahrplan?

Persönlich ist Herr Rüdiger Baumgärtner unter 07252 913-114 für Fragen erreichbar.