Mein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
als Leitfaden im Sanierungs-Dschungel
Der individuelle Sanierungsfahrplan im Rahmen einer BAFA Vor-Ort-Beratung ist der erste Schritt zum KfW-Effizienzhaus. Damit sagen Sie den hohen Heizkosten ade.
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein standardisiertes Beratungsinstrument, welches die Sanierungspotentiale übersichtlich und anschaulich darstellen soll. Durch die Einführung des standardisierten individuellen Sanierungsfahrplans sollen breitenwirksame und verlässliche Qualitätsstandards im Markt etabliert werden. Wir bieten Ihnen diesen ISFP zu günstigen Konditionen.
Erst analysieren, dann sanieren!
Ihr Ansprechpartner
Rüdiger Baumgärtner
r.baumgaertner@stadtwerke-bretten.de
T: 07252 913-114
F: 07252 913-170
Kundenservice
info@stadtwerke-bretten.de
T: 07252 913-133
Pforzheimer Straße 80-84
75015 Bretten
Mo – Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mo – Do: 14:00 bis 16:00 Uhr
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Hohe staatliche Förderung!
Bisher beinhaltete die Förderung für eine Energieberatung und Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans eine maximale Zuwendung von 60% des förderfähigen Honorars für die Vor-Ort-Beratung. Eine Neufassung der Richtlinie ermöglicht jetzt eine Förderhöhe von max. 50% ab dem August 2024.
Unser nachfolgendes Angebot für die Erstellung des iSFP richtet sich nicht nur an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser, sondern auch an Mehrfamilienhäuser-Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften.
1-2 Wohnungen | 3-10 Wohnungen | 11-20 Wohnungen |
Beratungskosten 1.495,– € | Beratungskosten 1.995,– € | Beratungskosten 2.495,– € |
Bafa Förderung 650,– € | Bafa Förderung 850,– € | Bafa Förderung 850,– € |
Ihr Eigenanteil 845,– € | Ihr Eigenanteil 1.145,– € | Ihr Eigenanteil 1.645,– € |
EWärmeG in Baden-Württemberg erfüllen - iSFP als günstige 5% (Teil)Lösung
In Baden-Württemberg gilt bereits das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Es betrifft alle Eigentümer von Bestandsgebäuden mit einer Wohnfläche von mehr als 50 qm, die ihre Heizungsanlage austauschen oder modernisieren. Dieses EWärmeG BW gibt seit dem 1. Juli 2015 vor, dass bei Erneuerung der Heizungsanlage 15% der Wärme aus Erneuerbare Energien erzeugt oder Ersatzmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Im EWärmeG gilt die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes bei Wohngebäuden als Teilerfüllungsoptionen in Höhe von 5%. Der Sanierungsfahrplan ist ideal kombinierbar mit fast allen Erfüllungsoptionen, wie z.B. mit 10% Biogas unseres GasNatur-Tarifs. Damit sind die Vorschriften des Wärmegesetzes in Baden-Württemberg dann erfüllt. Der Sanierungsfahrplan zusammen mit einer Biogaslieferung gilt als sozialverträgliche Lösung im EWärmeG.
Sie haben weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Sanierungsfahrplan?
Persönlich ist Herr Rüdiger Baumgärtner unter 07252 913-114 für Fragen erreichbar.